FAQ

Dies sind die am häufigsten gestellten Fragen!

Wie lange dauert die Begutachtung?

Abhängig vom Umfang und Größe des Schadens, kann die Besichtigung 15-45 Minuten dauern. Für die Erstellung des Gutachtens etwa 1-4 Stunden.

Darf ich mir ein KFZ-Gutachter aussuchen?

Ja, du hast als Geschädigter das Recht, einen eigenen, freien & unabhängigen Sachverständiger deiner Wahl zur Feststellung und Beweissicherung des Schadens zu beauftragen.

Wer bekommt das Gutachten?

Das fertige Gutachten erhält der Auftraggeber auf Wunsch in Papierform oder E-Mail, sowie die gegnerische Versicherung. Ggf. erhält die Werkstatt und der Rechtsanwalt ein Exemplar.

Wo findet die Besichtigung statt?

Wir kommen zu Ihnen, nach Hause, zur Arbeit, zur Unfallstelle oder auch zur Werkstatt.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja, sie haben mehrere Möglichkeiten der Schadensregulierung.

Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?

Die kosten für die Erstellung eines Gutachtens stellen deine Schadensersatzansprüche dar (§ 249 BGB) und sind vom Schadensverursacher bzw. Versicherung zu erstatten.

Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an ihrem Fahrzeug neutral und unabhängig. 

Was soll ich bei einem kleinen Schaden (Kratzer, Dellen etc.) machen?

In solchen Fällen sollte sich ein Fachmann der Sache trotzdem annehmen und ggf. ein Kurzgutachten oder Kostenanschlag anfertigen.

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